Watt Drucklufttechnologie
Ingenieursgesellschaft für Energiewirtschaftsberatung & Systemarchitektur

 

    

 

 

* Systemarchitektur für Druckluftversorgungssysteme * Instrumentierung & Visualisierung * Simulations- und Auswertungssoftware für Druckluft

         VDI/VDE-GMA/ETG VDE/DKE MPI Marx Planck InstitutIEE Institution of Electrical Engineers

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Die Energieberatung wird gefördert vom

ENERGIEMANAGER SICHERN ENERGIEZUKUNFT
Energie ist ein Lebenselixier der Wirtschaft. Wir brauchen sie sicher, sauber und kostengünstig. Am Horizont tauchen aber immer mehr Anzeichen einer Verknappung auf. Die Preistrends weisen bei allen Energieträgern klar nach oben und die Versorgungssicherheit wird auf europäischer sowie nationaler Ebene, aber auch in den Betrieben, immer mehr zum Thema.

Am 15.02. startet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) und die KfW Förderbank den "Sonderfond Energieeffizienz in KMU", ein Programm, mit dem die Steigerung der Energieeffizienz von kleinen und mittleren Unternehmen gezielt gefördert wird (weitere Details: www.kfw.de oder www.bmwi.de). Gefördert werden eine Initialberatung und eine Detailberatung, wie z.B. unserer Energieaudit WISA.  

Die Beratungsleistungen werden mit maximal 80% durch den Sonderfond gefördert. Durch unabhängige und kompetente Energieberatungen sollen Informationsdefizite über betriebliche Energieeinsparpotenziale bei kleinen und mittleren Unternehmen abgebaut werden. Die Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen kann mit zinsgünstigen Krediten aus dem ERP-Energieeffizienzprogramm finanziert werden. Gefördert werden Maßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 15 % bzw. 20 % erzielen. Mitfinanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 10 Mio. EURO.

Zuschüsse für die Energieaudit-WISA Energieeffizienzberatung

 

Wer kann Anträge stellen?

Rechtlich selbständige in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstige Dienstleistungsgewerbe)
Freiberuflich Tätige
 

Die Antrag stellenden Unternehmen müssen sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, und die KMU Kriterien der EU-Kommission erfüllen. Siehe dazu Merkblatt zur KMU-Definition der EU (siehe www.kfw.de Form-Nr. 142291). Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten, im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten, sind ausgeschlossen. Siehe hierzu Merkblatt der KfW (siehe www.kfw.de Form-Nr. 142251). Aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben sind Vorhaben in bestimmten Branchen nicht förderfähig. Siehe dazu „Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen“ (siehe www.kfw.de Form-Nr. 140611).

Was wird gefördert?
Gefördert werden eine Initial- und eine Detailberatung zur Energieeinsparung in KMU. Dies umfasst im wesentlichem ein Energieaudit-WISA.

Initialberatung
Im Rahmen der Initialberatung müssen energetische Schwachstellen im Unternehmen auf Basis vorhandener energietechnischer Daten untersucht und eine Betriebsbesichtigung durchgeführt werden. Das Ergebnis der Prüfung wird in einem standardisierten Abschlussbericht dokumentiert:

■ Beschreibung der Ausgangssituation des Unternehmens zum Energiebedarf und –verbrauch
■
Beschreibung bestehender energetischer Mängel
■ 
Vorschläge für Energieeffizienzmaßnahmen
■ 
Hinweise auf Fördermöglichkeiten
 

Detailberatung

Im Rahmen der Detailberatung wird eine vertiefende Energieanalyse zum Zwecke der Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenplans durchgeführt. Ziel ist es, die Bereiche mit den größten energetischen Schwachstellen bzw. den größten Effizienzpotenzialen zuerst zu analysieren. Im zu erstellenden schriftlichen Abschlussbericht müssen Aussagen zu folgenden Beratungsergebnissen enthalten sein:

 

Analyse über Mengen und Kosten des gesamten Ist-Energieverbrauchs

Bewertung des Ist-Zustandes unter Hinzuziehung der Energiebedarfsberechnungen gemäß aktuellem Stand der Technik

Feststellung von Schwachstellen

Prioritäten zur effizienten Energieanwendung

Konkrete Nennung von Einsparpotenzialen

Vorschlag von Energieeinsparmaßnahme

Vorschlag zum möglichen Einsatz erneuerbarer Energien

Wirtschaftliche Bewertung der vorgeschlagenen Energieeinsparmaßnahmen

Konkrete Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur

Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen

Hinweis auf Fördermöglichkeiten

 

Nicht gefördert werden Beratungsleistungen

die gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben; die keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Energieverbrauch haben 
in deren Rahmen Waren oder Dienstleistungen angeboten oder vertrieben werden (Neutralität)
mit Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten
die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden.
 

Gefördert werden nur Unternehmen, die ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der BRD haben. Eine Initialberatung kann nicht mehr nach Inanspruchnahme der Detailberatung beantragt werden. Eine Detailberatung kann auch ohne vorherige Inanspruchnahme der Initialberatung beantragt werden, sofern die Pflichtangaben zur energetischen Ausgangssituation im Unternehmen auf dem Antrag ausgefüllt worden sind.

Als eingetragene und zugelassene Energieeffizienzberatung Druckluft (Akkreditierung Beraterbörse) durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) und die KfW Mittelstandsbank realisieren wir für Sie alle erforderlichen Maßnahmen.


Ablaufskizzierung

1.
Zusammen mit Ihnen wird ein Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Energieeffizienzberatung bei einem Regionalpartner zum Beispiel Energie Agentur NRW gestellt. Der Regionalpartner prüft, ob alle Fördervoraussetzungen gegeben sind. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird der Antrag an die KfW weitergeleitet. Diese entscheidet über die Gewährung des Zuschusses.

2.
Der Beratervertrag mit uns darf erst nach Erteilung der Zusage durch die KfW abgeschlossen werden. Danach darf mit der Energieeffizienzberatung begonnen werden.

3.
Eine weitere Voraussetzung für unsere Beratung ist die Listung unserer Berater in der KfW-Beraterbörse und die Zulassung der KfW als Energieeffizienzberater.

4.
Der mit Ihnen abzuschließende Beratervertrag muss folgende Punkte enthalten:
a. Beratungsinhalte
b. Höhe des Tageshonorars
c. Beratungszeitraum

5.
Dieser Beratungsvertrag muss innerhalb von 8 Wochen nach Zusage der KfW dem Regionalpartner vorgelegt werden.

6.
Der Vertrag zur Detailberatung wird vom Regionalpartner an die KfW weitergereicht. Diese prüft auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen und Sie erhalten eine schriftliche Information zum Prüfergebnis.

7.
Beratungszeiträume:
a. Initialberatung: maximal 8 Wochen ab Erteilung der Zusage durch die KfW
b. Detailberatung: maximal 8 Monate ab Erteilung Zusage durch die KfW
c. Die Zusage gilt mit dem Datum der Ausstellung erteilt.

8.
In einem schriftlichen Abschlußbericht haben wir Inhalt und Ergebnis der jeweiligen Beratungen wiederzugeben. Der Bericht ist Ihnen auszuhändigen und hat die inhaltlichen Mindestanforderungen für Abschlußberichte nach KfW-Richtlinien zu erfüllen.

9.
Zum Abschluss reichen Sie unsere Gesamtrechnung, eine Kopie Ihres Kontoauszuges als Zahlungsbeleg für die geleisteten Eigenmittel sowie den Abschlußbericht beim Regionalpartner ein. Nach Prüfung veranlasst die KfW die Auszahlung des Zuschusses.

Stand: 06. Oktober 2009 Nutzerhinweis & Datenschutzerklärung