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ENERGIEMANAGER
SICHERN ENERGIEZUKUNFT Am 15.02. startet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) und die KfW Förderbank den "Sonderfond Energieeffizienz in KMU", ein Programm, mit dem die Steigerung der Energieeffizienz von kleinen und mittleren Unternehmen gezielt gefördert wird (weitere Details: www.kfw.de oder www.bmwi.de). Gefördert werden eine Initialberatung und eine Detailberatung, wie z.B. unserer Energieaudit WISA. Die Beratungsleistungen werden mit maximal 80% durch den Sonderfond gefördert. Durch unabhängige und kompetente Energieberatungen sollen Informationsdefizite über betriebliche Energieeinsparpotenziale bei kleinen und mittleren Unternehmen abgebaut werden. Die Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen kann mit zinsgünstigen Krediten aus dem ERP-Energieeffizienzprogramm finanziert werden. Gefördert werden Maßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 15 % bzw. 20 % erzielen. Mitfinanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 10 Mio. EURO. Zuschüsse für die Energieaudit-WISA Energieeffizienzberatung
Wer kann Anträge stellen?
■ Rechtlich selbständige in-
und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes
Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstige Dienstleistungsgewerbe) Die Antrag stellenden Unternehmen müssen sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, und die KMU Kriterien der EU-Kommission erfüllen. Siehe dazu Merkblatt zur KMU-Definition der EU (siehe www.kfw.de Form-Nr. 142291). Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten, im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten, sind ausgeschlossen. Siehe hierzu Merkblatt der KfW (siehe www.kfw.de Form-Nr. 142251). Aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben sind Vorhaben in bestimmten Branchen nicht förderfähig. Siehe dazu „Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen“ (siehe www.kfw.de Form-Nr. 140611). Was wird gefördert?
Initialberatung
■ Beschreibung der
Ausgangssituation des Unternehmens zum Energiebedarf und –verbrauch Detailberatung Im Rahmen der Detailberatung wird eine vertiefende Energieanalyse zum Zwecke der Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenplans durchgeführt. Ziel ist es, die Bereiche mit den größten energetischen Schwachstellen bzw. den größten Effizienzpotenzialen zuerst zu analysieren. Im zu erstellenden schriftlichen Abschlussbericht müssen Aussagen zu folgenden Beratungsergebnissen enthalten sein:
■ Analyse über Mengen und Kosten des gesamten Ist-Energieverbrauchs ■ Bewertung des Ist-Zustandes unter Hinzuziehung der Energiebedarfsberechnungen gemäß aktuellem Stand der Technik ■ Feststellung von Schwachstellen ■ Prioritäten zur effizienten Energieanwendung ■ Konkrete Nennung von Einsparpotenzialen ■ Vorschlag von Energieeinsparmaßnahme ■ Vorschlag zum möglichen Einsatz erneuerbarer Energien ■ Wirtschaftliche Bewertung der vorgeschlagenen Energieeinsparmaßnahmen ■ Konkrete Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen ■ Hinweis auf Fördermöglichkeiten
Nicht gefördert werden Beratungsleistungen
■ die gutachterliche
Stellungnahmen zum Inhalt haben; die keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Energieverbrauch haben Gefördert werden nur Unternehmen, die ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der BRD haben. Eine Initialberatung kann nicht mehr nach Inanspruchnahme der Detailberatung beantragt werden. Eine Detailberatung kann auch ohne vorherige Inanspruchnahme der Initialberatung beantragt werden, sofern die Pflichtangaben zur energetischen Ausgangssituation im Unternehmen auf dem Antrag ausgefüllt worden sind. Als eingetragene und zugelassene Energieeffizienzberatung Druckluft (Akkreditierung Beraterbörse) durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) und die KfW Mittelstandsbank realisieren wir für Sie alle erforderlichen Maßnahmen. Ablaufskizzierung |
Stand: 06. Oktober 2009 Nutzerhinweis & Datenschutzerklärung |